Bitte beachten Sie: Vor der Nutzungüberlassung ist die Nutzungspauschale
gem. obenstehender "Richtlinie zur (privaten) Nutzung" wie folgt zu überweisen:
Zum Übergabetermin/ Vertragsunterzeichnung/ Einweisung muß der Nachweis der Einzahlung vorgelegt werden!
Die Kaution ist vor Ort in bar einzuzahlen und wird nach ordnungsgemäßer Rück- Übergabe erstattet.