Bitte beachten Sie: Vor der Nutzungüberlassung ist die Nutzungspauschale gem. obenstehender "Richtlinie zur (privaten)  Nutzung"  wie folgt zu überweisen:

 

 

Zum Übergabetermin/ Vertragsunterzeichnung/ Einweisung muß der Nachweis der Einzahlung vorgelegt werden!

Die Kaution ist vor Ort in bar einzuzahlen und wird nach ordnungsgemäßer Rück- Übergabe erstattet.